Das Bundesministerium informiert | Elternvereine Burgenland

Das Bundesministerium informiert

15. Nov. 2021

Leider zwingt uns das Coronavirus neuerlich zu besonderen Sicherheitsmaßnahmen und erlegt uns Einschränkungen auf, die dazu beitragen, das Infektionsgeschehen erneut abzuflachen und zu kontrollieren.

 

Die Schule mit ihrer hohen Testfrequenz und der beispielgebend hohen Impfquote der Lehrerinnen und Lehrer hat sich als wichtiger Ort der Pandemiebekämpfung etabliert. Nirgendwo sonst wird so viel und so gewissenhaft getestet, kaum eine andere Berufsgruppe erreicht diese hohen Werte bei der Durchimpfung.

 

All dies ermöglicht, dass die Schule weiterhin für alle Schülerinnen und Schüler offen bleibt.

 

Nun geht es darum, das Sicherheitsnetz im Schulbetrieb noch enger zu knüpfen und die bestehenden Möglichkeiten, uns selbst und unser Umfeld zu schützen, bestmöglich auszuschöpfen.

 

Bitte helfen Sie mit, dass uns dies wie bisher in überzeugender Weise gelingt!

 

Folgende Punkte sind für den Schulbetrieb der kommenden Wochen ausschlaggebend:

 

  1. Wir starten eine neue Sicherheitsphase von Montag, den 15.11. bis 27.11.
  • In dieser Sicherheitsphase nehmen wieder alle Schülerinnen und Schüler an den Testungen (mind. 1xPCR; 2x AGT) teil, d.h. auch jene, die geimpft sind (Genesene sollten wie bisher auf Empfehlung der Labore bitte nicht teilnehmen, da ihre Ergebnisse noch zu positiven Ergebnissen führen könnten). Mit dieser umfangreichen Testung werden positive Fälle früh erkannt und Infektionsketten können – bis in die Familien hinein – rasch unterbrochen werden.
  • Für alle Schulen gelten die Regelungen der Risikostufe III. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte der Sekundarstufe 2 (auch der Polytechnischen Schulen) während dieser Sicherheitsphase eine FFP2-Maske tragen. In der Volksschule und der Sekundarstufe 1 gilt die Verpflichtung zum Tragen der FFP2-Maske nur bis zum Einnehmen des Sitzplatzes – dann kann die Maske abgenommen werden.
  • Schulveranstaltungen müssen in den zwei Wochen der Sicherheitsphase leider entfallen, Konferenzen und Elternsprechtage finden – sofern sie nicht verschoben werden – online statt.

 

  1. Ab 29. November wird pro Woche eine zweite PCR-Testung an allen Schulen durchgeführt

Das PCR-Test-Angebot ist einer der wichtigsten „Pfeiler“ in der Bekämpfung des Pandemiegeschehens. Es ist uns völlig bewusst, dass es in der Abwicklung gerade zuletzt nicht immer rund gelaufen ist, weil es zu Verzögerungen in den Laboren kam. Die Fehler sind mittlerweile behoben und es werden Vorkehrungen getroffen, um das PCR-Testsystem an den Schulen noch robuster zu machen.
Bitte helfen Sie trotz des Aufwands der Testungen an Ihrer Schule weiterhin dabei mit, unser Testsystem noch sicherer zu machen!
Die Antigen-Tests bleiben als wichtige begleitende Testvariante bestehen. Den Testrhythmus in Ihrem Bundesland werden wir Ihnen selbstverständlich zeitnah bekanntgeben.

 

  1. Ab 29. November: Verpflichtende zweite PCR-Testung pro Woche für alle ungeimpften Lehrkräfte und das Verwaltungspersonal sowie PCR-Testmöglichkeit für Lehrer/innen am Schulstandort

Es ist geplant, dass auch für alle Lehrkräfte die Möglichkeit geschaffen wird, an den PCR-Testungen in der Schule teilzunehmen.

Ungeimpfte Lehrkräfte müssen 2 PCR-Testnachweise (statt wie bisher einen) pro Woche erbringen.

  1. Booster-Impfung für Lehrerinnen und Lehrer sowie Verwaltungspersonal an Schulen

Mit allen Impfkoordinator/inn/en in den Ländern wurde vereinbart, dass für die Lehrkräfte und das Schulverwaltungspersonal vier Monate nach der Zweitimpfung die Möglichkeit besteht, sich „boostern“ zu lassen. Nutzen Sie diese Möglichkeit einer dritten Impfung und melden Sie sich bitte über die Impfplattform Ihres Bundeslandes an.

 

Zuletzt noch eine wichtige Information zum Ninja-Testpass:

Er gilt laut Verordnung des Gesundheitsministeriums für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen grundsätzlich weiterhin für den Besuch außerschulischer Veranstaltungen. Allerdings können die Gesundheitsbehörden der Länder oder die Anbieter strengere Auflagen erlassen.

 

Und weiters wichtig:

Für die Umsetzung der Maßnahmen gilt der 15.11. als Übergangstag, denn es ist klar, dass die Maßnahmen der Sicherheitsphase einer Vorbereitungszeit an der Schule bedürfen.